PATIENTENVERFÜGUNG:
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann.
Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Wir arbeiten mit dem nach dem BHG Urteil vom 06/2016 aktualisierten Formular des Hospiz- und Palliativ-Vereins Gütersloh.


VORSORGEVOLLMACHT:
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach bundesdeutschem Recht eine Person eine  andere Person,  im Falle  einer Notsituation  alle oder bestimmte  Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Wir informieren Sie zu beiden Themen kostenlos und stellen Ihnen die jeweiligen Formulare zu einem Unkostenbeitrag von 1 € zur Verfügung.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin: 05244 / 405 83 04 (AB wird regelmäßig abgehört; wir melden uns dann kurzfristig)

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